Schulkindergarten

In unseren Schulkindergarten werden in der Regel hörbehinderte Kinder im Alter von 3 -6 Jahren aufgenommen. Unsere 3 Gruppen werden von erfahrenen Fachlehrerinnen geleitet, die von Jahrespraktikant*innen in ihrer Arbeit unterstützt werden. Hierbei steht die Hörerziehung, die Sprach-, Sprech- und Gebärdenförderung im Vordergrund. Einzel- und Gruppenförderung erfolgt zusätzlich durch Sonderschullehrerinnen und eine gehörlose Mitarbeiterin. In einer Atmosphäre von Freundlichkeit, Offenheit und Respekt bieten wir unseren hörbehinderten Kindern Raum und Zeit für eine gute, gesunde Entwicklung ihrer Persönlichkeit. Im Mittelpunkt allen Geschehens steht das Gespräch, die Kommunikation mit dem einzelnen Kind.

Unterricht und Förderung


Wir arbeiten themenorientiert und erlebnisorientiert. Im täglichen Stuhlkreis werden kindgerechte Themen aufgegriffen oder spontane Ereignisse „besprochen“. Die Kinder werden zur Kommunikation angeregt. Sie setzen sich im Rollenspiel mit dem Erlebten auseinander.

Durch Malen, Basteln, Matschen, Backen werden sie selbsttätig und entwickeln ihre Persönlichkeit.
Im Laufe ihrer Kindergartenzeit können die Kinder an verschiedenen Gruppenangeboten teilnehmen. Wir bieten regelmäßig eine Vorschulgruppe, rhythmisch-musikalische Förderung, Psychomotorik, Sport, Schwimmen und einen Waldnachmittag an.

Regelmäßige Entwicklungsgespräche

Wir führen regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern und sind bei Bedarf im Austausch mit CI-Zentren, Logopäden, SPZ, Therapeuten und Ärzten.
In unserem Schulkindergarten wird auch gerne gefeiert. Wilde Faschingspartys, ein gemütliches Maifrühstück mit Mama und Papa oder besinnliche Stunden mit dem Nikolaus geben uns hierzu Gelegenheit.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich

Gudula Hain

Abteilungsleiterin Schulkindergarten, Frühförderung, Päd. Audiologie

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

E-Mail senden 07131 9469-465

Weitere Bildungsgänge

Schulkindergarten

Im Schulkindergarten werden Kinder mit einer Hörbehinderung im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen.

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Grundschule

In der Grundschule werden Kinder mit einer Hörbehinderung nach dem Bildungsplan der allgemeinen Grundschule und dem Bildungsplan des Förderschwerpunkts Hören unterrichtet.

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Orientierungsstufe

In der Orientierungsstufe werden Schüler*innen in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (G und M-Niveau) in den Förderschwerpunkten Hören und Sprache gemeinsam in den Klassenstufen 5 und 6 unterrichtet.

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Hauptschule & Realschule

Ab Klasse 7 werden die Schüler*innen nach den Bildungsplänen der Werkrealschule oder der Realschule unterrichtet und durch die Bildungspläne der Förderschwerpunkte Hören und Sprache ergänzt.

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Bildungsgang Lernen

In der Grundstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören gemeinsam mit den Grundschüler*innen unterrichtet. In der Hauptstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören in jahrgangübergreifenden Klassen unterrichtet.

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Geistige Entwicklung

In der Abteilung Geistige Entwicklung werden Kinder mit einer Hörbehinderung sowie einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung nach dem Bildungsplan Hören und dem Bildungsplan Geistige Entwicklung unterrichtet.

 

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