Grundschule

In der Grundschule werden Kinder mit einer Hörbehinderung nach dem Bildungsplan der allgemeinen Grundschule und dem Bildungsplan des Förderschwerpunkts Hören unterrichtet.

Aufnahme/Zielgruppe

In die Grundschule der Lindenparkschule werden Kinder mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Förderschwerpunkt Hören aufgenommen. Das Angebot richtet sich dabei an Kinder mit unterschiedlichen Hörbehinderungen: einer ein- oder beidseitigen Hörschädigung, die von leichtgradig bis gehörlos reicht. Grundlage des Lernens sind der Bildungsplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt Hören und der Bildungsplan der Grundschule bzw. der Bildungsplan mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Die Schüler*innen werden sowohl jahrgangsübergreifend als auch bildungsgangübergreifend unterrichtet. Im Anschluss an die Grundschule können weiterführende Bildungsgänge an der Lindenparkschule oder an einer allgemeinbildenden Schule besucht werden. Um die Ziele der Grundschule zu erreichen, haben die Schüler*innen fünf Jahre Zeit, können aber in Einzelfällen das Ziel der Grundschule auch in vier Jahren erreichen.

Erziehungs- und Bildungsauftrag

Die Sicherstellung und Erweiterung der individuellen Kommunikationsfähigkeit unserer Schüler*innen im laut- und gebärdensprachlichen Bereich ist ein elementarer Bestandteil der Unterrichtsplanung.
Einen besonderen Schwerpunkt bildet die individuelle Förderung im Bereich Hören. Dazu gehört die Unterstützung der Schüler*innen für eine gelingende Kommunikation und bei ihrer Identitätsentwicklung, die Hörschädigung als Teil ihrer Persönlichkeit zu akzeptieren und selbstbewusst damit umzugehen.
Die Schüler*innen werden dabei unterstützt, den Umgang mit ihren Hörhilfen selbstständig zu bewältigen.
Unsere Klassenzimmer bieten eine akustisch optimale Lernumgebung.
Um Lerninhalte anschaulich und ansprechend visualisieren zu können, befinden sich in jedem Klassenzimmer interaktive Whiteboards. So werden zeitgemäße und motivierende Lernsettings für die Schüler*innen geschaffen.

Unterricht

Der Unterricht findet in kleinen Klassen statt, um so auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler*innen besser eingehen zu können. Unterrichts- und Gebärdenassistent*innen unterstützen die Schüler*innen im Unterricht sowie im Rahmen von Einzelförderungen, z.B. in den Bereichen Lesen, Schreiben oder bei der Entwicklung von Rechenstrategien.
Offene Unterrichtsformen wie Wochenplanarbeit ermöglichen ein Lernen entsprechend des eigenen Entwicklungsstandes.
Es gilt die Kontingentstundentafel der allgemeinen Grundschule. Darüber hinaus erhalten die Schüler*innen verstärkt Bildungsangebote im Fach Deutsch. Außerdem erhalten sie Unterricht in den Fächern Hörgeschädigtenkunde und DGS (Deutsche Gebärdensprache) sowie Technik (ab Klasse 5). Schwimmunterricht wird im schuleigenen Schwimmbad angeboten. Im Rahmen der unterrichtsergänzenden Förderangebote (UEFA) nehmen die Schüler*innen in altersgemischten Gruppen an Angeboten zur Schulung der Wahrnehmung und Motorik im kreativen und sportlichen Bereich teil.
Im Unterricht gehen wir auf die individuelle Hörsituation der Schüler*innen ein. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung der Hörtechnik genauso wie eine für hörgeschädigte Kinder verständliche und angepasste Lehrersprache. In Unterrichtsgesprächen werden digitale Übertragungsanlagen eingesetzt, mit deren Hilfe Entfernungen zwischen den Gesprächsteilnehmern überbrückt und Störgeräusche reduziert werden.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich

Barbara Eden

Abteilungsleiterin Grundschule, Grundstufe Bildungsgang Lernen

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

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Weitere Bildungsgänge

Schulkindergarten

Im Schulkindergarten werden Kinder mit einer Hörbehinderung im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen.

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Grundschule

In der Grundschule werden Kinder mit einer Hörbehinderung nach dem Bildungsplan der allgemeinen Grundschule und dem Bildungsplan des Förderschwerpunkts Hören unterrichtet.

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Orientierungsstufe

In der Orientierungsstufe werden Schüler*innen in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (G und M-Niveau) in den Förderschwerpunkten Hören und Sprache gemeinsam in den Klassenstufen 5 und 6 unterrichtet.

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Hauptschule & Realschule

Ab Klasse 7 werden die Schüler*innen nach den Bildungsplänen der Werkrealschule oder der Realschule unterrichtet und durch die Bildungspläne der Förderschwerpunkte Hören und Sprache ergänzt.

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Bildungsgang Lernen

In der Grundstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören gemeinsam mit den Grundschüler*innen unterrichtet. In der Hauptstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören in jahrgangübergreifenden Klassen unterrichtet.

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Geistige Entwicklung

In der Abteilung Geistige Entwicklung werden Kinder mit einer Hörbehinderung sowie einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung nach dem Bildungsplan Hören und dem Bildungsplan Geistige Entwicklung unterrichtet.

 

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