Geistige Entwicklung

In der Abteilung geistige Entwicklung im Förderschwerpunkt Hören werden die Schüler*innen auf der Grundlage des Bildungsplans im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und im Förderschwerpunkt Hören unterrichtet.

Zielgruppe: wer kann zu uns kommen?

Wir können Schüler*innen mit einem festgestellten Bildungsanspruch Hören und geistige Entwicklung, also mit einer peripheren Hörbehinderung und zusätzlichen mentalen Beeinträchtigung aufnehmen ohne ausgeprägte motorische Behinderung.
Der Grad der Hörbehinderung reicht hierbei von geringgradig bis an Taubheit grenzend schwerhörig. Versorgt sind unsere Schüler*innen in der Regel mit Hörhilfen wie:

  • HdO-Geräten
  • Cochlea Implantaten
  • Knochenleitungshörgeräten

In Einzelfällen nehmen wir Schüler*innen, die keine periphere Hörbehinderung haben und nicht sprechen können auf. Das sind Schüler*innen für die die DGS ein wichtiges Kommunikationsmittel darstellen könnte.

Erziehungs- und Bildungsziele: 
Kommunikation als Schlüssel für Aktivität und Teilhabe

Unserer Arbeit liegen die Bildungspläne Hören und geistige Entwicklung zugrunde. (Link)
Der Bildungsplan der Schulen für Hörbehinderte dient als Grundlage für den Förderschwerpunkt Hören mit dem Ziel der Kommunikation als Schlüssel für Aktivität und Teilhabe in der Gesellschaft.
Ein weiteres zentrales Anliegen, dem der Bildungsplan der Schulen für geistige Entwicklung zugrunde liegt, ist die Lebensweltorientierung und die Entwicklung einer Ich-Identität der Schüler*innen.

Unterschiedliche Gewichtung

Diesbezüglich legen wir in den einzelnen Klassenstufen unterschiedliche Gewichtung auf den Bereich der Selbstbestimmung: In der Grundstufenzeit wird vor allem ein Schwerpunkt auf die Selbstwahrnehmung gelegt, in der Hauptstufenzeit liegt der Schwerpunkt auf Selbstverantwortung. Die Übergänge zwischen den beiden Bereichen sind selbstverständlich fließend. Die Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit (Lautsprache und oder Gebärdensprache) ist unser zentrales Anliegen. 
Daneben ermöglicht das Beherrschen der Kulturtechniken eine vermehrte Aktivität und Teilhabe in der Gesellschaft. Wir legen hierbei einen erweiterten Lesebegriff nach dem Bildungsplan der Schulen für geistige Entwicklung zugrunde, der auch das Lesen von Situationen und Symbolen beinhaltet.
Dies geschieht ebenfalls durch die Arbeit in Projekten und außerschulischen Lernorten

Unterricht:
individuelle Förderung durch Klassenteams

Der Unterricht findet in Klassen von maximal 7 Schüler*innen statt. Im Klassenteam arbeiten Fachlehrer*innen, die die Ausbildung für Schulen für geistige Entwicklung haben, in der Regel als Klassenlehrer*innen. Daneben unterstützen Sonderpädagog*innen das Klassenteam insbesondere in der Sprachförderung und den Kulturtechniken. Die Sonderpädagog*innen sind in den Bereichen Hören und geistige Entwicklung ausgebildet. Erzieher*innen, zwei pädagogische Hilfskräfte und zwei Jahrespraktikant*innen unterstützen das Team in der täglichen Arbeit mit den Schüler*innen. Folgende Möglichkeiten der Beschulung gibt es in der Abteilung:

  • Grundstufe (5 Schulbesuchsjahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung)
  • Hauptstufe (4 Schulbesuchsjahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung)
  • Die Berufsschulstufe (in der Regel weitere 3-4 Schulbesuchsjahre) müssen unsere Schüler*innen an anderen Einrichtungen wie z.B. der Paulinenpflege Winnenden, der Haslachmühle oder an Schulen für geistige Entwicklung vor Ort absolvieren. Der Übergang wird von uns vorbereitet und begleitet.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich

Jens Edinger

Kommissarischer Abteilungsleiter Hören und geistige Entwicklung

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

E-Mail senden 07131 9469-500

Weitere Bildungsgänge

Schulkindergarten

Im Schulkindergarten werden Kinder mit einer Hörbehinderung im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen.

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Grundschule

In der Grundschule werden Kinder mit einer Hörbehinderung nach dem Bildungsplan der allgemeinen Grundschule und dem Bildungsplan des Förderschwerpunkts Hören unterrichtet.

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Orientierungsstufe

In der Orientierungsstufe werden Schüler*innen in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (G und M-Niveau) in den Förderschwerpunkten Hören und Sprache gemeinsam in den Klassenstufen 5 und 6 unterrichtet.

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Hauptschule & Realschule

Ab Klasse 7 werden die Schüler*innen nach den Bildungsplänen der Werkrealschule oder der Realschule unterrichtet und durch die Bildungspläne der Förderschwerpunkte Hören und Sprache ergänzt.

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Bildungsgang Lernen

In der Grundstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören gemeinsam mit den Grundschüler*innen unterrichtet. In der Hauptstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören in jahrgangübergreifenden Klassen unterrichtet.

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Geistige Entwicklung

In der Abteilung Geistige Entwicklung werden Kinder mit einer Hörbehinderung sowie einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung nach dem Bildungsplan Hören und dem Bildungsplan Geistige Entwicklung unterrichtet.

 

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