In die Klassenstufe 5 der Orientierungsstufe werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die auf Grund ihrer Hörbehinderung oder Sprachbeeinträchtigung weiterhin einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in den Förderschwerpunkten Hören oder Sprache haben. Den Anspruch stellt das staatliche Schulamt auf dem Hintergrund eines sonderpädagogischen Gutachtens fest.
In der Orientierungsstufe der Lindenparkschule werden Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen Haupt (G-Niveau) – und Realschule (M-Niveau) gemeinsam unterrichtet. Da sich nach der Grundschulzeit oft noch nicht sicher sagen lässt, welches Bildungsziel (Haupt- oder Realschulabschluss bzw. Abitur) ein Kind erreichen wird, ermöglichen wir jedem einzelnen, auf dem Hintergrund seiner Stärken und seines Förderbedarfs ein möglichst passgenaues Bildungsangebot zu erhalten. Bis Ende der 6. Klasse – und darüber hinaus – kann der zunächst vereinbarte Bildungsgang (G- oder M-Niveau) jederzeit gewechselt werden.
Der Unterricht wird als Klassenunterricht durchgeführt, in dem die Kinder durch gezielten Einsatz der Lehrersprache, sprachheilpädagogischer Maßnahmen, Einsatz von Gebärden u.a. ihre sprachlichen Kompetenzen erweitern können.
Zusätzlich werden den Schülerinnen und Schülern differenzierte und individualisierte Lernformen, entsprechend ihres Bildungsganges und ihres individuellen Leistungsstandes angeboten.
Zu Beginn der 5. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler bezüglich ihrer Lernvoraussetzungen, insbesondere im Lesen, Schreiben und in der Sprache überprüft. Um dem erhöhten Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, sind im Stundenplan Extra-Förderstunden vorgesehen. Inhaltlich können diese Stunden Lese- oder Rechtschreibförderung, Wortschatzarbeit, Übungen zur Artikulation oder Grammatik umfassen sowie das Erlernen der Gebärdensprache (DGS).
Vor der Aufnahme in die 5. Klasse wählen die Eltern unter Berücksichtigung der Empfehlung der abgebenden Schule und in Rücksprache mit ihrem Kind den Bildungsgang. Die Zeugnisse werden gemäß der Wahl des Bildungsganges erstellt (G- oder M-Niveau). Die Leistungsmessung orientiert sich in der Regel am gewählten Bildungsgang, um den Eltern und Schülerinnen und Schülern eine realistische Rückmeldung bezogen auf den gewählten Bildungsgang geben zu können.
Um individuelle Fortschritte sowie ganzheitliche Lernerfahrungen zu ermöglichen und den Kindern positive Leistungsrückmeldungen geben zu können, werden Klassenarbeiten in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen bzw. unterschiedlichem Umfang durch weitere Arbeitsformen und Leistungsnachweise (z.B. Referate, Buchvorstellungen, Präsentationen, Lapbooks, Portfolios u. Ä.) ergänzt.
Sonderschullehrerin, Abtlg. Sprachbehinderte und Orientierungsstufe
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
E-Mail senden 07131 9469-100In der Orientierungsstufe werden Schüler*innen in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (G und M-Niveau) in den Förderschwerpunkten Hören und Sprache gemeinsam in den Klassenstufen 5 und 6 unterrichtet.
mehr erfahrenIn der Abteilung Geistige Entwicklung werden Kinder mit einer Hörbehinderung sowie einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung nach dem Bildungsplan Hören und dem Bildungsplan Geistige Entwicklung unterrichtet.
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Ab Klasse 7 werden die Schüler*innen nach den Bildungsplänen der Werkrealschule oder der Realschule unterrichtet und durch die Bildungspläne der Förderschwerpunkte Hören und Sprache ergänzt.
mehr erfahrenIn der Grundstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören gemeinsam mit den Grundschüler*innen unterrichtet. In der Hauptstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören in jahrgangübergreifenden Klassen unterrichtet.
mehr erfahrenIn der Grundschule werden Kinder mit einer Hörbehinderung nach dem Bildungsplan der allgemeinen Grundschule und dem Bildungsplan des Förderschwerpunkts Hören unterrichtet.
mehr erfahrenIm Schulkindergarten werden Kinder mit einer Hörbehinderung im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen.
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