Orientierungsstufe

In der Orientierungsstufe werden Schüler*innen in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (G und M-Niveau) in den Förderschwerpunkten Hören und Sprache gemeinsam in den Klassenstufen 5 und 6 unterrichtet.

Aufnahme

In die Klassenstufe 5 der Orientierungsstufe werden Schüler*innen aufgenommen, die auf Grund ihrer Hörbehinderung oder Sprachbeeinträchtigung weiterhin einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in den Förderschwerpunkten Hören oder Sprache haben. Den Anspruch stellt das staatliche Schulamt auf dem Hintergrund eines sonderpädagogischen Gutachtens fest.

Unterricht

In der Orientierungsstufe der Lindenparkschule werden Schüler*innen in den Bildungsgängen Haupt (G-Niveau)- und Realschule (M-Niveau) gemeinsam unterrichtet. Da sich nach der Grundschulzeit oft noch nicht sicher sagen lässt, welches Bildungsziel (Haupt- oder Realschulabschluss bzw. Abitur) ein Kind erreichen wird, wollen wir jedem einzelnen ermöglichen, auf dem Hintergrund seiner Stärken und Schwächen ein möglichst passgenaues Bildungsangebot zu erhalten. Bis Ende der 6. Klasse kann der zunächst vereinbarte Bildungsgang (G- oder M-Niveau) jederzeit gewechselt werden.
Aus diesem Grunde wird der Unterricht einerseits als Klassenunterricht durchgeführt, in dem die Kinder durch gezielten Einsatz der Lehrersprache, sprachheilpädagogischer Maßnahmen, Einsatz von Gebärden u.a. ihre sprachlichen Kompetenzen erweitern können.
Andererseits gibt es individualisierte Lernformen, insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Lernzeit im Vormittagsunterricht und im Lernatelier. Dort erhalten die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Lernniveau zusammengestellte Aufgaben, vorrangig aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathe. So können sie selbstständiges Arbeiten, Selbstkontrolle und -steuerung des eigenen Lernprozesses üben. Im Lernatelier können darüber hinaus auch Hausaufgaben erledigt werden und es kann für Lernerfolgskontrollen gelernt und gearbeitet werden.

Förderstunden im Klassenverband


Zu Beginn der 5. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler bezüglich ihrer Lernvoraussetzungen, insbesondere im Lesen, Schreiben und in der Sprache überprüft. Um dem erhöhten Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, sind im Stundenplan Extra-Förderstunden vorgesehen. Inhaltlich können diese Stunden Lese- oder Rechtschreibförderung, Wortschatzarbeit, Übungen zur Artikulation oder Grammatik umfassen sowie das Erlernen der Gebärdensprache (DGS).

Leistungsmessung und Zeugniserstellung

Vor der Aufnahme in die 5. Klasse wählen die Eltern unter Berücksichtigung der Empfehlung der abgebenden Schule und in Rücksprache mit ihrem Kind den Bildungsgang. Die Zeugnisse werden gemäß der Wahl des Bildungsganges erstellt (G- oder M-Niveau). Die Leistungsmessung orientiert sich in der Regel am gewählten Bildungsgang, um den Eltern und Schülerinnen und Schülern eine realistische Rückmeldung bezogen auf den gewählten Bildungsgang geben zu können.
Um ganzheitliche Lernerfahrungen zu ermöglichen und den Kindern positive Leistungsrückmeldungen geben zu können, werden Klassenarbeiten in unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen bzw. unterschiedlichem Umfang durch weitere Arbeitsformen und Leistungsnachweise (z.B. Referate, Buchvorstellungen, Präsentationen, Portfolios u. Ä.) in den Hauptfächern ergänzt.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich

Daniela Merk

Sonderschullehrerin, Abtlg. Sprachbehinderte und Orientierungsstufe


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Im Schulkindergarten werden Kinder mit einer Hörbehinderung im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen.

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Grundschule

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Orientierungsstufe

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Geistige Entwicklung

In der Abteilung Geistige Entwicklung werden Kinder mit einer Hörbehinderung sowie einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung nach dem Bildungsplan Hören und dem Bildungsplan Geistige Entwicklung unterrichtet.

 

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