Hauptschule & Realschule

Ab Klasse 7 werden die Schüler*innen nach den Bildungsplänen der Werkrealschule oder der Realschule unterrichtet und durch die Bildungspläne der Förderschwerpunkte Hören und Sprache ergänzt.

Aufnahme/Zielgruppe

Um in die Sekundarstufe der Lindenparkschule aufgenommen werden zu können, bedarf es einem durch das zuständige Schulamt festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in den Bereichen Hören oder Sprache.

Innerhalb dieser Förderschwerpunkte Hören und Sprache bieten wir die Bildungsgänge Haupt- und Realschule an. Des Weiteren bieten wir zusätzlich den Bildungsgang Lernen innerhalb des Förderschwerpunkts Hören an.

Unterricht

Wir unterrichten in kleinen Klassen von maximal 12 Schüler*innen. In der Regel werden die Schüler*innen in den beiden Förderschwerpunkten Hören und Sprache gemeinsam unterrichtet. Die kleine Lerngruppe und die hör- und sprachbehindertenspezifischen Unterrichtsprinzipien ermöglichen es, die individuellen Lernbedürfnisse der Schüler*innen differenziert zu berücksichtigen.

In Bezug auf den jeweiligen Förderbedarf wird in den Bereichen Hören und Sprache an Themen wie z.B. Hörgeschädigtenkunde, Sprachförderung und Deutsche Gebärdensprache gearbeitet, damit jede*r Schüler*in in der Lage ist, seine eigene Identität zu entwickeln und ein gesundes Selbstverständnis aufzubauen.
Ziel ist es, unseren Schüler*innen durch die Förderung in für sie wichtigen Kompetenzbereichen und unter besonderer Berücksichtigung von Beziehungs- und Kommunikationsfähigkeiten Aktivität und Teilhabe in der Gesellschaft sowie Abschlüsse in verschiedenen Bildungsgängen zu ermöglichen.

Orientierungsstufe

In der Orientierungsstufe der Lindenparkschule werden Schüler*innen auf unterschiedlichen Niveaustufen unterrichtet, die den Bildungsgängen Hauptschule (G-Niveau) und Realschule (M-Niveau) entsprechen.
Am Ende der Klassenstufe 6 findet die endgültige Festlegung auf die oben genannte Bildungsgänge statt. 
Aus diesem Grund wird der Unterricht einerseits als Klassenunterricht durchgeführt, in dem die Schüler*innen durch gezielten Einsatz der Lehrersprache und sprachheilpädagogischer Maßnahmen sowie dem Einsatz von Gebärden u.a. ihre sprachlichen Kompetenzen erweitern können. Andererseits gibt es individualisierte Lernformen, insbesondere im Rahmen der regelmäßigen Lernzeit im Vormittagsunterricht und im Wochenplanunterricht.

Sekundarstufe 1

Ab Klassenstufe 7 werden die Schüler*innen getrennt in G- und M-Niveau unterrichtet und zu den allgemeinen Bildungsabschlüssen der Bildungsgänge Haupt- und Realschule geführt. Dennoch ist es nahezu zu jedem Zeitpunkt möglich, unter Einsatz des Bildungsplanprinzips der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB) die Bildungsgänge zu wechseln.
Im Bildungsgang Hauptschule liegt ein großer Schwerpunkt auf dem Bereich der Beruflichen Orientierung. Hier werden ab Klasse 8 viele Praktika durchgeführt und die Ausbildung vorbereitende Inhalte thematisiert.
Im Bildungsgang Realschule steht neben dem Schwerpunkt der Beruflichen Orientierung die Theorie wesentlich mehr im Vordergrund, was sich auch in der Prüfungsordnung widerspiegelt: Die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch sind für beide Bildungsgänge (G- und M-Niveau) verpflichtend. In der Realschule kommen der Fächerverbund Alltag, Ernährung und Soziales (AES) oder das Fach Technik als Prüfungsfach hinzu.

Anschlussmöglichkeiten

Im Anschluss an den Hauptschulabschluss machen die Schüler*innen eine Ausbildung in einem Betrieb, andere besuchen ein Berufsbildungswerk für Jugendliche mit den Förderschwerpunkten Hören und/oder Sprache, wo sie weitere berufliche Erfahrungen machen, eine Ausbildung oder ihren schulischen Weg (z.B. Realschulabschluss) weiterverfolgen können.
Viele Abschlussschüler*innen streben nach dem Realschulabschluss die allgemeine Hochschulreife an. Diese Schüler*innen können ein allgemeines oder berufliches Gymnasium oder auch Gymnasien speziell für Schüler*innen mit Hörbehinderung besuchen. Der sonderpädagogische Dienst kann dabei an den allgemein bildenden Gymnasien unterstützend tätig sein, um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich

Julia Martens-Wagner

Abteilungsleiterin Realschule, Beratung Deutsche Gebärdensprache (DGS)

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

E-Mail senden 07131 9469-378

Wir beraten Sie auch gerne persönlich

Michael Nöthen

Abteilungsleiter Hauptschule, Hauptstufe Bildungsgang Lernen

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

E-Mail senden 07131 9469-328

Weitere Bildungsgänge

Schulkindergarten

Im Schulkindergarten werden Kinder mit einer Hörbehinderung im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen.

mehr erfahren

Grundschule

In der Grundschule werden Kinder mit einer Hörbehinderung nach dem Bildungsplan der allgemeinen Grundschule und dem Bildungsplan des Förderschwerpunkts Hören unterrichtet.

mehr erfahren

Orientierungsstufe

In der Orientierungsstufe werden Schüler*innen in den Bildungsgängen Haupt- und Realschule (G und M-Niveau) in den Förderschwerpunkten Hören und Sprache gemeinsam in den Klassenstufen 5 und 6 unterrichtet.

mehr erfahren

Hauptschule & Realschule

Ab Klasse 7 werden die Schüler*innen nach den Bildungsplänen der Werkrealschule oder der Realschule unterrichtet und durch die Bildungspläne der Förderschwerpunkte Hören und Sprache ergänzt.

mehr erfahren

Bildungsgang Lernen

In der Grundstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören gemeinsam mit den Grundschüler*innen unterrichtet. In der Hauptstufe werden die Schüler*innen im Förderschwerpunkt Hören in jahrgangübergreifenden Klassen unterrichtet.

mehr erfahren

Geistige Entwicklung

In der Abteilung Geistige Entwicklung werden Kinder mit einer Hörbehinderung sowie einer allgemeinen Entwicklungsverzögerung nach dem Bildungsplan Hören und dem Bildungsplan Geistige Entwicklung unterrichtet.

 

mehr erfahren