Geistige Entwicklung

In der Abteilung Geistige Entwicklung im Bereich Hören lernen die Schülerinnen und Schüler nach zwei besonderen Bildungsplänen: dem Bildungsplan für Geistige Entwicklung und dem Bildungsplan für Hören.

Zielgruppe: wer kann zu uns kommen?

Wir können Schülerinnen und Schüler aufnehmen, die einen festgestellten Förderbedarf im Bereich Hören und Geistige Entwicklung haben. Das bedeutet: Sie haben eine Hörbehinderung und eine zusätzliche geistige Beeinträchtigung, aber keine starke motorische Behinderung. Der Grad der Hörbehinderung kann von leicht bis fast taub reichen. Unsere Schülerinnen und Schüler nutzen meist Hörhilfen wie:
– Hinter-dem-Ohr-Geräte (HdO)
– Cochlea-Implantate
– Knochenleitungshörgeräte

In besonderen Fällen nehmen wir auch Schülerinnen und Schüler auf, die keine Hörbehinderung haben, aber nicht sprechen können. Für sie kann die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ein wichtiges Kommunikationsmittel sein.

Erziehungs- und Bildungsziele: 
Kommunikation als Schlüssel für Aktivität und Teilhabe

Unserer Arbeit liegen die Bildungspläne Hören und Geistige Entwicklung zugrunde. (Link)
Der Bildungsplan für den Förderschwerpunkt Hören hat das Ziel, die Kommunikation der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Gute Kommunikation hilft ihnen, aktiv am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen.
Der Bildungsplan für Geistige Entwicklung legt besonderen Wert darauf, die Lebenswelt der Kinder einzubeziehen und ihnen zu helfen, eine eigene Ich-Identität zu entwickeln.

Unterschiedliche Gewichtung

Wir setzen in den Klassenstufen unterschiedliche Schwerpunkte im Bereich Selbstbestimmung. In der Grundstufe liegt der Fokus darauf, dass die Kinder sich selbst besser wahrnehmen. In der Hauptstufe geht es stärker darum, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen. Die Übergänge zwischen diesen Bereichen sind fließend.

Die Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit – mit Lautsprache und/oder Gebärdensprache – ist für uns besonders wichtig. Außerdem hilft das Lernen von Kulturtechniken den Schülerinnen und Schülern, aktiver zu werden und besser am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Wir arbeiten dabei mit einem erweiterten Lesebegriff aus dem Bildungsplan für Geistige Entwicklung. Das bedeutet: Lesen umfasst nicht nur Wörter, sondern auch das Verstehen von Situationen und Symbolen.

Dies fördern wir unter anderem durch Projekte und Lernen an außerschulischen Orten.

Unterricht:
individuelle Förderung durch Klassenteams

Der Unterricht findet in kleinen Klassen mit höchstens sieben Schülerinnen und Schülern statt. Im Klassenteam arbeiten Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Geistige Entwicklung, die meist die Klassenleitung übernehmen. Zusätzlich unterstützen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen das Team, vor allem in der Sprachförderung und beim Erlernen der Kulturtechniken. Sie sind speziell in den Bereichen Hören und Geistige Entwicklung ausgebildet. Erzieherinnen, zwei pädagogische Hilfskräfte und zwei Jahrespraktikantinnen helfen ebenfalls täglich bei der Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern.

Es gibt folgende Schulstufen in der Abteilung:
Grundstufe: 5 Schuljahre, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung
Hauptstufe: 4 Schuljahre, ebenfalls mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung

Die Berufsschulstufe besuchen die Schülerinnen und Schüler anschließend in anderen Einrichtungen, zum Beispiel in der Paulinenpflege Winnenden, der Haslachmühle oder in Schulen für Geistige Entwicklung vor Ort. Der Übergang dorthin wird von uns vorbereitet und begleitet.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich

Jens Edinger

Abteilungsleiter Hören und geistige Entwicklung

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

E-Mail senden 07131 9469-500

Weitere Bildungsgänge

Orientierungsstufe

In der Orientierungsstufe lernen die Schülerinnen und Schüler der Hauptschule und der Realschule (G- und M-Niveau) zusammen. Sie sind in den Klassen 5 und 6 und haben Unterstützung beim Hören oder beim Sprechen.

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Geistige Entwicklung

In dieser Abteilung lernen Kinder, die eine Hör-Behinderung haben und sich allgemein langsamer entwickeln. Sie lernen nach zwei besonderen Regeln: nach dem Bildungsplan für Hören und nach dem Bildungsplan für Geistige Entwicklung.

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Hauptschule & Realschule

Ab der 7. Klasse lernen die Schülerinnen und Schüler nach den Regeln der Werkrealschule oder der Realschule. Zusätzlich gibt es besondere Regeln für Kinder, die Probleme beim Hören oder Sprechen haben.

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Bildungsgang Lernen

In der Grundstufe lernen die Kinder mit Hör-Förderbedarf zusammen mit den Kindern der Grundschule. In der Hauptstufe lernen die Kinder mit Hör-Förderbedarf in Klassen, in denen Kinder aus verschiedenen Jahrgangsstufen zusammen sind.

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Grundschule

In der Grundschule lernen Kinder mit Hörbehinderung. Sie lernen nach dem normalen Grundschul-Plan und nach dem Plan für Kinder mit Hörproblemen.

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Schulkindergarten

Im Schulkindergarten sind Kinder mit Hörbehinderung. Die Kinder sind zwischen 3 und 6 Jahre alt.

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