Aktuelles
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Der Elternbeiratsvorsitz ist neu gewählt!
Wieder gewählt im Amt des Elternbeiratsvorsitzenden ist Herr Filiz.
Seine Stellvertreterin ist Frau Pimpl.
Herzlichen Glückwunsch!
Wir danken Frau Reichert ausdrücklich für die äußerst engagierte und konstruktive Arbeit als bisherige stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende.
Dem neuen Team wünschen wir viel Freude bei seiner verantwortungsvollen Arbeit in der Lindenparkschule.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!
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Sie interessieren sich für die Arbeit des Elternbeirates. Auf den folgenden Seiten können Sie sich einen Überblick verschaffen und bekommen einen kleinen Eindruck einer Elternbeiratssitzung, die ca. 2-4 Mal im Jahr statt findet:
Liebe Eltern,
vielleicht überlegen Sie, sich als ElternvertreterIn wählen zu lassen und wissen noch nicht so recht, was dann auf Sie zukommen wird? Im folgenden Text wird sich sicher manche Ihrer Fragen klären.
Oder Sie sind schon Elternbeirat? Hier bekommen Sie einen Überblick und Anregungen über Ihr wichtiges Ehrenamt:
Soll ich mich in den Elternbeirat wählen lassen?
Die Mitgliedschaft im Elternbeirat bietet die Möglichkeit, umfassend über die Belange der Schule informiert zu sein, mitbestimmen zu können und als Informant den Eltern gegenüber tätig zu sein.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Manche Eltern engagieren sich gerne im Elternbeirat, andere haben dafür keine Zeit. Der engagierte Elternbeirat ist das Bindeglied zwischen der Schulleitung und allen Eltern.
Viele Mitglieder schätzen den engen Kontakt zu Schulleitung und Lehrern. Sie werden umfassend informiert. Sie lernen andere Eltern und Schüler und deren Probleme kennen. Die Schule verliert an Anonymität.
Die Pflichten können manchmal etwas umfassender werden. Zum Elternsprechtag und zu Festen Eltern zur Mitarbeit zu motivieren, ein Schulfest, Sponsorenläufe u.ä. mit zu organisieren.
Wie oft wird der Elternbeirat gewählt?
Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Die Mitgliedschaft endet mit Ablauf der Amtszeit, mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule, der Niederlegung des Amts oder der Auflösung des Elternbeirats. Jedoch ist der Elternbeirat für die Einladung und das Organisieren der kommenden Elternpflegschaftssitzung im neuen Schuljahr bis zur Wahl der Elternvertreter verantwortlich. Eine Wiederwahl ist möglich.
Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?
Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
Was ist eine Schulkonferenz?
Die Schulkonferenz besteht aus dem SchulleiterIn, zwei oder mehr von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrkräften, dem Elternbeirats-Vorsitzenden, dessen Vertreter, zwei vom Elternbeirat gewählten Elternbeirats-Mitglied, Schülerausschuss, bestehend aus dem Schulsprechern und dessen Vertreter und den Vertretern der Erzieher aus dem Internat.
Die Schulkonferenz wird an allen Schulen, an denen ein Elternbeirat besteht, eingerichtet. Es werden Fragen, die Schüler, Eltern und Lehrer gemeinsam betreffen beraten und gibt Empfehlungen ab. Beispiele wären Fragen der Schulweg-Sicherung oder Baumaßnahmen an der Schule, Hausordnung oder Pausenordnung u.a..
Die Schulkonferenz kann auf Antrag in Konfliktfällen vermitteln, allerdings nicht bei Ordnungsmaßnahmen, bei denen der Elternbeirat mitwirkt.
Elternbeiratsvorsitzender: Herr Filiz
Mail: ferdif@gmx.de
Stellvertretende Elternbeiratsvorsitzende: Frau Sandra Pimpl
Mail: sandra@familie-pimpl