Frühförderung

Unsere Frühförderangebote richten sich an Kinder von 0-6 Jahren mit diagnostizierter Hörschädigung.

Nach der Erstdiagnose, können Sie über unsere Beratungsstelle Pädagogische Audiologie Kontakt mit uns aufnehmen. Ein erster Termin findet in der Regel in der Beratungsstelle fest. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam besprochen und geplant.

Schwerpunkte unserer Arbeit
Meist wird Ihr Kind zunächst mit Hörgeräten versorgt. Es muss sich an das andere Hören gewöhnen, das Hören erlernen. Wir unterstützen Sie darin, für Ihr Kind eine Umgebung zu schaffen, in der es Hören lernen und Sprache erwerben kann.
Denn hörgeschädigte Kinder haben zwar spezielle Bedürfnisse, sie brauchen aber vor allem mehr vom “Normalen” und benötigen dafür mehr Zeit.

Die Frühförderung findet spielerisch statt und orientiert sich an der Gesamtentwicklung des Kindes. Wir arbeiten in der Regel nach dem natürlichen hörgerichteten Ansatz. Wenn der Einsatz von Gebärden gewünscht wird, unterstützen wir unsere Lautsprache durch Gebärden (LUG) oder arbeiten mir unserer gehörlosen Kollegin zusammen, die u.a. die deutsche Gebärdensprache (DGS) verwendet. Unsere Frühförderung wird in der Regel familiennah in häuslicher Umgebung kostenlos von Hörgeschädigtenpädagogen durchgeführt.
An unseren Frühfördernachmittagen haben Sie die Möglichkeit andere Familien mit hörgeschädigten Kindern kennenzulernen.
In unserer Beratungsstelle Pädagogische Audiologie führen wir Verlaufskontrollen durch und kooperieren interdisziplinär mit verschiedenen Fachdiensten. Für hörgeschädigte Kinder an allgemeinen Kindergärten bieten wir pädagogische Beratung und Begleitung im Sinne einer Kooperation an.

Ihre Ansprechpartnerin

Gudula Hain
Fachschulrätin
Beratungsstelle, Frühförderung und Schulkindergarten

Tel.: 07131 9469 224
Fax: 07131 9469 424
Mail: Gudula.Hain@SBBZInt-HN.KV.BWL.DE

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