Die Kinder des Schulkindergartens sowie der Abteilungen für Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung weisen bis auf einzelne Ausnahmen mittel- bis hochgradige periphere Hörschädigungen auf, oder sie sind an Taubheit grenzend oder vollständig gehörlos.
Die technische Versorgung, die raumakustischen Voraussetzungen sowie hörgeschädigtenspezifische Unterrichtsprinzipien sind für diese Kinder von zentraler Bedeutung und stellen die Grundlage aller Lernprozesse dar. Ziel ist die Sicherstellung barrierefreier Kommunikation, um den schulischen Erfolg sowie die aktive Teilhabe am schulischen und gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Deshalb werden im Unterricht lautsprachunterstützende und lautsprachbegleitende Gebärden eingesetzt. Kinder mit einem höheren Unterstützungsbedarf erhalten individuelle Begleitung durch gebärdenkompetentes pädagogisches Personal. Alle erhalten die Möglichkeit, die Gebärdensprache zu erlernen.