Unterricht und Förderung
Die Abteilung für Hören und Geistige Entwicklung bietet folgende Möglichkeiten der Beschulung:
- Grundstufe (5 Schuljahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung)
- Hauptstufe (4 Schuljahre mit der Möglichkeit der einmaligen Verlängerung)
- Die Berufsschulstufe müssen unsere Schülerinnen und Schüler an anderen Einrichtungen absolvieren.
Die Schulbesuchszeit beträgt in unserer Abteilung also maximal 11 Schulbesuchsjahre.